Britta Wahner
Bürgerbüro (Melde- und Passamt)
Telefon:
07044944922
E-Mail schreiben
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Hat sich nach der Eheschließung Ihr Name geändert?
Dann müssen Sie Ihren Personalausweis schnellst möglich auf Ihren neuen Namen ausstellen lassen.
Ein Personalausweis mit altem Namen ist ungültig.
Sie können Ihre Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen, auf den richtigen Namen ausgestellten Reisepasses erfüllen. Ist Ihnen das nicht möglich, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.
Tipp: Sie können gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Das ist möglich, wenn Sie bereits für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Ausweispapier benötigen.
Voraussetzungen
Namensänderung wegen Eheschließung
Verfahrensablauf
Fristen
Antragstellung:
Gültigkeitsdauer:
Die Gültigkeitsdauer des neuen Personalausweises ist von Ihrem Alter abhängig:
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Personalausweises ist nicht möglich.
Erforderliche Unterlagen
Hinweise:
Kosten
Hinweise:
Bearbeitungsdauer
etwa drei bis sechs Wochen
Vertiefende Informationen
Weitere Informationen finden Sie in
Hinweise
Rechtsbehelf
Rechtsgrundlage
