Patrick Hofstetter
Hauptamtsleiter, Ortspolizeibehörde, Bauverwaltung
Telefon:
07044 944920
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Wenn Sie einen Kampfhund halten oder halten wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes.
Die Erlaubnis benötigen Sie nicht, wenn die Kampfhundeeigenschaft Ihres Hundes widerlegt ist.
Zur Widerlegung der Kampfhundeeigenschaft müssen Sie einen bereits vorhandenen Nachweis über eine bestandene Verhaltensprüfung vorlegen oder die Verhaltensprüfung beantragen.
In der Verhaltensprüfung werden der Grundgehorsam und das Verhalten Ihres Hundes in verschiedenen Situationen geprüft. Daneben werden die Ausrüstungsgegenstände für die Haltung des Hundes (Leine, Halsband beziehungsweise Brustgeschirr, Maulkorb) begutachtet.
Ausschlaggebend für das Bestehen der Prüfung ist das Verhalten des Hundes.
Beachten Sie folgende Hinweise: