03.07.2026

Wasserentnahmeverbot

Das Wasserentnahmeverbot gilt auch für die aus Quellen gespeisten öffentlich zugänglichen Brunnen.
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Das Wasserentnahmeverbot gilt auch für die aus Quellen gespeisten öffentlich zugänglichen Brunnen.

Das Landratsamt Enzkreis beschränkt die Ausübung des Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen) vom 4. Juli bis einschließlich 15. Oktober 2026