Personalausweis
Deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass zu besitzen. Beides können Sie im Bürgerbüro beantragen. Auch Adressänderungen werden hier vorgenommen.
Zuständiges Amt
Sprechzeiten:
Öffnungszeiten:
Montag | 08.30 - 13.00 Uhr | |
Dienstag | 08.30 - 13.00 Uhr | |
Mittwoch | 07.30 - 13.00 Uhr | |
Donnerstag | 14.00 - 18.00 Uhr | |
Freitag | 08.30 - 12.30 Uhr | |
Samstag | 09.30 - 12.00 Uhr |
Während der vorstehenden Öffnungszeiten stehen wir im KOMM-IN gerne für Sie als Ansprechpartner für die Dienstleistungen der Deutschen Post und der anderen gewerblichen Partner (Toto Lotto, Reinigungsannahme, etc.) der Gemeinde zur Verfügung.
Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung (u.a. Melderechtsangelegenheiten, Personalausweise und Reisepässe) werden ausschließlich nach vorheriger individueller Terminvereinbarung angeboten. Hierzu erreichen Sie uns wie folgt:
- Telefon: 07044 / 9449-30
- Mail: komm-in@wurmberg.de
Ihr KOMM-IN Team
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Detaillierte Verfahrensbeschreibungen und -abläufe sowie rechtliche Hinweise zum Thema Personalausweis finden Sie auch im Verwaltungsportal Service BW. Folgende Ausführungen könnten für Sie von Interesse sein:
- Adressänderung im Personalausweis
- Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat beantragen
- Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Scheidung beantragen
- Personalausweis - Ausstellung wegen Verlust beantragen
- Personalausweis - vorläufigen Personalausweis beantragen
- Personalausweis erstmalig oder nach Ablauf beantragen