Personalausweis
Deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass zu besitzen. Beides können Sie im Bürgerbüro beantragen. Auch Adressänderungen werden hier vorgenommen.
Zuständiges Amt
Sprechzeiten:
Öffnungszeiten:
Montag | 08.30 - 13.00 Uhr | 14.00 - 17.00 Uhr |
Dienstag | 08.30 - 13.00 Uhr | nachmittags nur Dienstleistungen der Gemeinde (nur mit Termin) |
Mittwoch | 07.30 - 13.00 Uhr | nachmittags nur Dienstleistungen der Gemeinde (nur mit Termin) |
Donnerstag | 08.30 - 13.00 Uhr | 14.00 - 18.00 Uhr |
Freitag | 08.30 - 13.00 Uhr | 14.00 - 17.00 Uhr |
Samstag | 09.30 - 12.00 Uhr | nur Post und Toto Lotto |
Während der regulären Öffnungszeiten sind wir für Dienstleistungen der Deutschen Post und der anderen gewerblichen Dienstleistern (Lotto, Reinigungsannahme etc.) für Sie da. Für Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung ist der Dienstag,- sowie Mittwochnachmittag vorgesehen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis für die gesetzlichen Vorgaben und bitten um entsprechende Beachtung.
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Detaillierte Verfahrensbeschreibungen und -abläufe sowie rechtliche Hinweise zum Thema Personalausweis finden Sie auch im Verwaltungsportal Service BW. Folgende Ausführungen könnten für Sie von Interesse sein:
- Adressänderung im Personalausweis
- Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat beantragen
- Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Scheidung beantragen
- Personalausweis - Ausstellung wegen Verlust beantragen
- Personalausweis - vorläufigen Personalausweis beantragen
- Personalausweis erstmalig oder nach Ablauf beantragen