Melderegister (Auskunft / Übermittlungssperre)
Zuständiges Amt
Sprechzeiten:
Öffnungszeiten:
Montag | 08.30 - 13.00 Uhr | |
Dienstag | 08.30 - 13.00 Uhr | |
Mittwoch | 07.30 - 13.00 Uhr | |
Donnerstag | 14.00 - 18.00 Uhr | |
Freitag | 08.30 - 13.00 Uhr | |
Samstag | 09.30 - 12.00 Uhr |
Während der vorstehenden Öffnungszeiten stehen wir im KOMM-IN gerne für Sie als Ansprechpartner für die Dienstleistungen der Deutschen Post und der anderen gewerblichen Partner (Toto Lotto, Reinigungsannahme, etc.) der Gemeinde zur Verfügung.
Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung (u.a. Melderechtsangelegenheiten, Personalausweise und Reisepässe) werden ausschließlich nach vorheriger individueller Terminvereinbarung angeboten. Hierzu erreichen Sie uns wie folgt:
- Telefon: 07044 / 9449-30
- Mail: komm-in@wurmberg.de
Ihr KOMM-IN Team
Links
-
Antrag auf Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft nach § 44 BMG
fastforms.de -
Antrag auf Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft nach § 45 BMG
https://fastforms.de/cirali/cfs/eject/pdf/17759.pdf?MANDANTID=129&FORMUID=BW-BMG-019-DE-FL -
Melderegisterauskunft online beantragen
www.dvv-meldeportal.de
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Detaillierte Verfahrensbeschreibungen und -abläufe sowie rechtliche Hinweise zum Thema Melderegister (Auskunft / Übermittlungssperre) finden Sie auch im Verwaltungsportal Service BW. Folgende Ausführungen könnten für Sie von Interesse sein: