AUS DER ARBEIT DES GEMEINDERATES - Sitzung am 23. März 2017

Bericht aus dem Ratssaal

Gehwegverbindung entlang der Kreisstraße K 4570 (Neubärentaler Straße) zwischen Einmündung „Im Steinernen Kreuz“ und Ortsteil Neubärental

a) Vorstellung von Entwurfsplanung und Kostenberechnung
b) Weiteres Vorgehen

Eine durchgängige und möglichst kurze Wegeverbindung zwischen den beiden Ortsteilen Wurmberg (Gewerbegebiete „Steinernes Kreuz“, „Im Welschen Feld“) und Neubärental zu schaffen, ist nach wie vor ein oft geäußerter Wunsch aus der Bevölkerung und Bestreben des Gemeinderates.

Der Rat hat sich daher in den letzten Jahren immer wieder mit der Thematik befasst. Allerdings konnte bislang keine Lösung gefunden werden, die gleichermaßen geeignet und finanziell vertretbar ist.

So sah eine Planung des beauftragten Büros Volker Boden, Niefern-Öschelbronn, aus dem Frühjahr 2015 eine Wegeverbindung mit etwas Abstand zur Kreisstraße K 4570 vor, die ausgehend vom Baugebiet „Bronnenfeld“ im Ortsteil Neubärental über das Gewerbegebiet „Im Welschen Feld“ zur „Alten Pforzheimer Straße“ geführt hätte. Allerdings verwarf der Gemeinderat diese Lösung nach reiflicher Überlegung, nicht zuletzt aus Kostengründen und aufgrund großer Zweifel an der Akzeptanz des Weges in der Bevölkerung.

Als Zielsetzung hat der Gemeinderat in der Sitzung am 23.07.2015 festgelegt, an einer Fußwegeverbindung direkt entlang der Kreisstraße K 4570 (Neubärentaler Straße) festzuhalten. Allerdings ist diese aus verschiedenen Gründen – wenn überhaupt – nur mit großem (finanziellen) Aufwand zu realisieren:

  • Variante (süd-) westlich der Kreisstraße: aufgrund der gegebenen Topografie (schmale, steile Böschungen) und der Grundstückszuschnitte bzw. Eigentumsverhältnisse (zahlreiche Eigentümer betroffen) keine geeignete Lösung
  • Variante (nord-) östlich der Kreisstraße: Querungshilfe(n) zur Anbindung der Gewerbegebiete erforderlich

Ein unmittelbar an die Fahrbahn der Kreisstraße angrenzender Gehweg mit Hochbord (wie z.B. zwischen Wiernsheim und Pinache) entspricht nicht mehr den heutzutage relevanten rechtlichen Vorgaben und wird daher seitens des Straßenbaulastträgers abgelehnt.

Im Zusammenhang mit der angedachten, inzwischen jedoch wieder verworfenen Errichtung eines privaten Firmenparkplatzes gegenüber der Zufahrt „Im Welschen Feld“ hat das Büro Boden eine Planung für einen Fußweg entlang der K 4570 mit dazwischen liegendem Grünstreifen als Sicherheitsabstand erstellt. Nach Einstellung der Überlegungen für den privaten Firmenparkplatz und aufgrund weiterer Vorgaben aus dem Gemeinderat (Höhenniveau des Weges so wählen, dass sich notwendige Abgrabungen und Aufschüttungen möglichst die Waage halten) wurde die Planung nochmals überarbeitet. Durch die vorgenommenen Planänderungen könnten jedoch nur ca. 20.000,- EUR eingespart werden.

Planer Volker Boden war in der Sitzung anwesend und erläuterte detailliert die Planvarianten. Bei der aktuellsten überarbeiteten Variante würde der Bau der neuen Gehwegverbindung unter Berücksichtigung einer Querungshilfe beim Gewerbegebiet „Im Welschen Feld“ immer noch Gesamtkosten in Höhe von ca. 364.000,- EUR verursachen (Wegeverbindung: 219.000,- EUR, Querungshilfe: 145.000 EUR).

Bürgermeister Teply wies darauf hin, dass in den Kostenberechnungen u.a. der erforderliche Grunderwerb und weitere evtl. notwendige Ausgaben (z.B. Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung, artenschutzrechtliches Gutachten, Baugrunduntersuchung,…) nicht enthalten seien. Unter Umständen könnte sogar von der Genehmigungsbehörde eine weitere Querungshilfe beim Gewerbegebiet „Steinernes Kreuz“ gefordert werden. Somit müsse man mit Gesamtkosten von mehr als 400.000,- EUR für die von Herrn Boden vorgestellte Planung rechnen.

Gemeinderat Thomas Meeh (CDU) schlug vor, die Option der Schaffung einer Fußwegeverbindung vom Gewerbegebiet „Steinernes Kreuz“ ins Gewerbegebiet „Im Welschen Feld“ näher zu untersuchen. Von dort aus könnte man dann auf die Ursprungsplanung (Wegeverbindung vom Baugebiet „Bronnenfeld“ zum Gewerbegebiet „Im Welschen Feld“) zurückgreifen, die deutlich kostengünstiger zu realisieren wäre als der Fußweg entlang der K 4570.

Weiterhin schlug Gemeinderat Karlheinz Binder (FWV) vor, aus Kosteneinsparungsgründen auf die Querungshilfe beim Gewerbegebiet „Im Welschen Feld“ zu verzichten, falls diese nicht zwingend von der Genehmigungsbehörde gefordert werde.

Gemeinderat Jürgen Hoser (NWV) ergänzte, dass in der Ursprungsplanung von Herrn Boden (Wegeverbindung vom Baugebiet „Bronnenfeld“ zum Gewerbegebiet „Im Welschen Feld“) auch noch von einer Wegbreite von 2,50 m inkl. Beleuchtung ausgegangen worden sei. Um weitere Kosten einzusparen, solle die Wegbreite auf 1,50 m reduziert und ggf. auf eine Beleuchtung verzichtet werden.

Der Gemeinderat sprach sich letztlich nach ausführlicher Diskussion mit acht Ja-Stimmen bei drei Enthaltungen für folgendes weiteres Vorgehen aus:

  • Abstimmung der Genehmigungsfähigkeit der von Herrn Boden vorgestellten aktuellen Planung (Fußwegeverbindung entlang der K 4570) ohne Berücksichtigung einer Querungshilfe mit den Genehmigungsbehörden (u.a. Straßenbaulastträger)
  • Prüfung der grundsätzlichen Machbarkeit einer kurzen Wegeverbindung vom Gewerbegebiet „Steinernes Kreuz“ direkt ins Gewerbegebiet „Im Welschen Feld“
  • Überarbeitung der Kostenberechnung für die Planungsvariante vom Frühjahr 2015 (Wegeverbindung Baugebiet „Bronnenfeld“ zum Gewerbegebiet „Im Welschen Feld“) mit reduzierter Wegbreite und ggf. Wegfall der Beleuchtung.

 

Gewerbegebiet „Dachstein-Erweiterung“

- Vergabe der Erschließungsarbeiten

Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 17.11.2016 der durch die Klinger und Partner Ingenieurbüro für Bauwesen und Umwelttechnik GmbH, Stuttgart, erstellten Entwurfsplanung nebst Kostenberechnung für die Erschließung des Gewerbegebiets „Dachstein-Erweiterung“ einstimmig zugestimmt. Ferner wurde das Büro beauftragt, auf der Grundlage der Entwurfsplanung die Ausführungsplanung zu erstellen sowie in Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung die öffentliche Ausschreibung vorzubereiten und durchzuführen.

Die Erschließungsarbeiten wurden daraufhin am 03./04.02.2017 öffentlich ausgeschrieben, woraufhin insgesamt fünf Angebote eingegangen waren.

Der durch das Büro Klinger und Partner durchgeführten formalen und fachlichen Angebotsprüfung zufolge konnte ein technisches Nebenangebot eines Bieters nicht berücksichtigt werden. Dieses sah vor, den überschüssigen Bodenaushub nicht zu entsorgen, sondern in Randbereichen des Gebiets als Erdwall einzubauen. Bei dem Nebenangebot war jedoch zum einen die hierfür erforderliche Fläche nicht berücksichtigt, d.h. der Erdwall wäre u.a. zulasten der bebaubaren Grundstücksfläche gegangen; zum anderen war der Vorschlag nicht bebauungsplankonform.

Der Gemeinderat beschloss daher einstimmig, den Auftrag zur Durchführung der Erschließungsarbeiten für das Gewerbegebiet „Dachstein-Erweiterung“ an die Fa. Otto Morof Tief- und Straßenbau GmbH, Althengstett, als günstigsten Bieter der öffentlichen Ausschreibung zum Angebotspreis von 633.971,37 EUR brutto zu vergeben.

Unter Berücksichtigung der noch fehlenden Kosten für die Lieferung und Montage der Mastleuchten für die Straßenbeleuchtung unterschreitet die Angebotssumme die Kostenberechnung vom 30.06.2016 (775.000 EUR brutto) um rund 5,4%.

Mit den Erschließungsarbeiten soll im April begonnen werden; die Fertigstellung ist bis zum Sommer vorgesehen.

 

Schulhaus / Turn- und Festhalle Wurmberg

a) Ergebnisse der Brandverhütungsschau
b) Weiteres Vorgehen

Am 08.12.2016 fand im Auftrag des Amtes für Baurecht und Naturschutz eine Brandverhütungsschau im Schulhaus und in der Turn- und Festhalle Wurmberg statt.

Das Protokoll der Begehung und die Anordnung zur Mängelbeseitigung lagen dem Gemeinderat vollinhaltlich vor.

Bürgermeister Teply ging in der Sitzung ausführlich und detailliert auf die einzelnen Beanstandungen ein und zeigte auf, welche Maßnahmen bereits angegangen wurden und wie das weitere Vorgehen aussehen solle.

Folgende Beanstandungen sind bereits beseitigt bzw. können kurzfristig erledigt werden:

  • Einheitliche Beschilderung der Notausgänge der Turn- und Festhalle mit Fluchtwegpiktogrammen mit Anschluss an eine Sicherheitsbeleuchtung
  • Einbau einer Brandschutztür zwischen Küche und Turn- und Festhalle
  • Ersatz eines Wandhydranten durch Feuerlöscher
  • Rauchmelder der Feststellanlagen für Brandschutztüren müssen bei einer Sturzhöhe von über 1 m zusätzlich an der Decke angebracht werden
  • Feuerbeständiges Verschließen zweier nicht mehr benötigter Türöffnungen durch Zumauern
  • Die Hausmeisterwerkstatt im UG der Grundschule darf nicht als ständiger Arbeitsplatz genutzt werden
  • Entfernen von Bücherregalen und sonstigen Brandlasten in den notwendigen Fluren
  • Wiederherstellung der Rauchdichtigkeit bei einer Tür zwischen Schulhausalt- und -neubau durch Einbau einer fehlenden Bodendichtung
  • Die installierten Feuerlöscher sind auf einer Griffhöhe zwischen 0,80 m und 1,20m anzubringen
  • Vorlage von Prüf- und Wartungsprotokollen

Dagegen ergibt sich ein größerer Klärungsbedarf bzw. Aufwand bei folgenden Forderungen:

  • Anfertigung und Genehmigung verbindlich einzuhaltender Bestuhlungspläne für Veranstaltungen in der Turn- und Festhalle
  • Unterbringung der Sicherheitsstromversorgung im Raum unter der Bühne der Turn- und Festhalle in einem separaten Raum, der durch feuerbeständige Wände und eine feuerhemmende Tür abgetrennt ist.
  • Herstellung abgeschlossener Treppenräume zwischen notwendigen Fluren und notwendigen Treppenräumen durch den Einbau von Rauchschutztüren in verschiedenen Bereichen des Treppenhauses im Altbau des Schulhauses.
  • Herstellung/Schaffung eines zweiten baulichen Rettungswegs für den Bereich Rektorat/Lehrerzimmer/Sekretariat im Dachgeschoss des Schulhauses
  • Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen nach DIN-Norm

Gemäß Anordnung zur Mängelbeseitigung müssen die in drei Prioritätsstufen unterteilten Mängel eigentlich bis spätestens 25. August 2017 behoben werden (Eingang des Berichts der Brandverhütungsschau: 24. Februar 2017!).
Bürgermeister Teply führte aus, dass dies bei den Maßnahmen mit größerem Klärungsbedarf bzw. Aufwand zeitlich gar nicht in jedem Fall zu leisten sei. Das zuständige Amt für Baurecht und Naturschutz habe hier jedoch bereits eine Fristverlängerung in Aussicht gestellt.

Allein für den Einbau von Rauchschutztüren bezifferte der Bürgermeister die erforderlichen Ausgaben auf rund 40.000,00 EUR, wie eine Kostenermittlung der Fa. Widmann Metallbau, Wurmberg, ergeben habe.

Vorgesehen ist nunmehr die Beauftragung eines Brandschutzgutachtens für den Bereich der wesentlichen Beanstandungen, welche auch die Erstellung der Bestuhlungs- sowie Flucht- und Rettungspläne beinhalten soll. Ein entsprechendes Angebot liegt voraussichtlich bis zur nächsten Sitzung des Gemeinderates am 27. April 2017 vor. Zudem ist eine Ortsbegehung durch den Gemeinderat vor einer der nächsten beiden Gemeinderatssitzungen vorgesehen.


Gemeinsamer Vollzugsdienst für die Stadt Heimsheim sowie die Gemeinden Mönsheim und Wurmberg

- Unbefristete Weiterbeschäftigung des gemeindlichen Vollzugsbediensteten in interkommunaler Zusammenarbeit

Der Gemeinderat der Gemeinde Wurmberg hatte sich in seiner Sitzung am 21.05.2015 mit fünf Ja-Stimmen bei vier Gegenstimmen und drei Enthaltungen für die zunächst auf zwei Jahre befristete Einstellung eines Gemeindevollzugsbediensteten für den Zuständigkeitsbereich der Stadt Heimsheim sowie der Gemeinden Mönsheim und Wurmberg ausgesprochen.

Nach Durchführung der Personalauswahl, an der alle drei Kommunen beteiligt waren, wurde Herr Dirk Albrecht aus Mönsheim zum 01.01.2016 als gemeinsamer Vollzugsbediensteter eingestellt.

Anstellungsgemeinde ist die Gemeinde Mönsheim. Die anfallenden Gesamtkosten für den Gemeindevollzugsbediensteten werden jeweils zur Hälfte im Verhältnis der Einwohnerzahlen und der Gemarkungsflächen auf die drei Kommunen aufgeteilt. Die Gemeinde Wurmberg trägt dabei knapp ein Viertel der Kosten, was durchschnittlich einer Summe von rd. 12.000 Euro/Jahr entspricht.

Herr Albrecht hat in der Wurmberger Gemeinderatssitzung am 20.10.2016 seinen ersten Tätigkeitsbericht vorgestellt. Nachdem er in den ersten Monaten seiner Beschäftigung noch einige Fortbildungsmaßnahmen und Hospitationen absolviert hat, ist er nun seit Anfang Mai 2016 vollumfänglich im praktischen Dienst des Gemeindevollzugs beschäftigt.

Von der Stundenaufteilung ist Herr Albrecht 16 h pro Woche in Heimsheim, 13 h in Mönsheim und 9 h in Wurmberg tätig, wobei er darauf achtet, immer zu unterschiedlichen Zeiten in den einzelnen Orten zu sein.

Herr Albrecht hat in der Oktober-Sitzung auch über seine bisherigen Erfahrungen in der täglichen Arbeit berichtet und dem Gremium einen Überblick über die bisherigen Verstöße in der Gemeinde Wurmberg verschafft. Hier nochmals ein paar aktuelle Fakten und Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Vom 31.05.2016 - 20.10.2016: 33 schriftliche Verwarnungen (Schwerpunkte: Parken im eingeschränkten Haltverbot und auf Gehwegen)
  • Vom 21.10.2016 - 28.02.2017: 31 schriftliche Verwarnungen (Schwerpunkte gleich)
  • Nach Aussage von Herrn Albrecht ist in letzter Zeit ein leichter Rückgang bei den Fallzahlen zu verzeichnen. Dies ist sicherlich auch auf die Arbeit des Vollzugsbediensteten zurückzuführen.
  • In der Uhlandstraße werden die meisten Parkverstöße geahndet (vor allem im Bereich der Arztpraxen). Hier gestaltet es sich für den Vollzugsdienst leider sehr schwierig, nachhaltig Verbesserungen zu erreichen.
  • Des Weiteren finden regelmäßige Kontrollen des ruhenden Verkehrs im Bereich der beiden ortsansässigen Bäckereien statt. Vor allem im Einfahrtsbereich der Klosterwaldstraße kommt es regelmäßig zu Parkverstößen. Hier muss jedoch auch fairerweise erwähnt werden, dass auf der Pforzheimer Straße (L 1135) viel Durchgangsverkehr herrscht, durch welchen auch die meisten der Verstöße begangen werden. Bei den täglichen Kontrollen konnte Herr Albrecht feststellen, dass zwar Fahrzeuge im Kurvenbereich in der Klosterwaldstraße auf der Straße stehen, die Freihaltung des Gehwegbereichs aber in den meisten Fällen beachtet wurde.
  • In der Öschelbronner Straße (K 4570) wird seit der Erneuerung bzw. Verdeutlichung der Haltverbotsbeschilderung und einigen schriftlichen Verwarnungen mittlerweile kaum noch falsch geparkt (letzter Fall: 02.02.2017).
  • Insgesamt hat Herr Albrecht bei seinen täglichen Kontrollfahrten den Eindruck gewonnen, dass speziell das Parken auf dem Gehweg etwas nachgelassen hat (seit 21.10.2016: 13 schriftliche Verwarnungen wegen Parkens auf dem Gehweg).
  • In Grenzfällen oder bei neuen Beschilderungen werden nach wie vor zunächst Hinweiszettel angebracht, statt direkt eine kostenpflichtige Verwarnung auszusprechen.
  • Bei der Kontrolle von Anhängern (14 Tage-Frist) hat die letzte Überwachung am 28.11.2016 stattgefunden (Überwachung nur nach Bedarf, wenn eine Anzeige oder eine Behinderung vorliegt).
  • Die Feldwege werden mit Hilfe von Stand- und Fahrkontrollen teilweise täglich überwacht (vor allem an den bekannten neuralgischen Stellen). Hier konnte Herr Albrecht einen klaren Rückgang verzeichnen, was ihm zum einen durch Gespräche mit Anwohnern, zum anderen durch seine eigene Dokumentation bestätigt wurde (letzter Hinweis: 12.12.2016).
  • Illegale Müllablagerungen sind in Wurmberg bis dato glücklicherweise eher selten zu verzeichnen.
  • Abgemeldete Fahrzeuge bzw. Unfallfahrzeuge sind nach Ermittlung der Halter und einer zeitnahen Aufforderung bisher ohne weitere Kosten für die Gemeinde beseitigt worden.
  • Erwähnt werden sollten auch die vielen persönlichen Gespräche, die Herr Albrecht mit den Wurmberger Bürgern in diversen Angelegenheiten (wie z.B. Einhaltung des Lichtraumprofils, Winterdienst, private Probleme mit Nachbarn etc.) führt. Durch diese Gespräche können viele Probleme unbürokratisch vor Ort gelöst werden, oftmals tragen sie auch zur Konfliktlösung bei.

In Anbetracht des Ablaufs der Befristung des Beschäftigungsverhältnisses von Herrn Albrecht zum 31.12.2017 war nun zu entscheiden, ob die interkommunale Zusammenarbeit ohne Befristung fortgesetzt werden soll.

Der Heimsheimer Stadtrat hat sich in seiner Sitzung am 06.03.2017 bereits einstimmig dafür ausgesprochen, die interkommunale Zusammenarbeit zur Beschäftigung eines gemeinsamen Vollzugsbediensteten für Mönsheim, Wurmberg und Heimsheim ohne Befristung bei ansonsten gleich bleibenden Rahmenbedingungen fortzusetzen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Mönsheim hat sich am 16.03.2017 mit diesem Thema beschäftigt. Die Gemeindeverwaltung informierte das Gremium ausführlich über das Mönsheimer Abstimmungsergebnis, durch welches die Angelegenheit letztlich auf die Juni-Sitzung vertagt wurde.

Da die tägliche Arbeit von Herrn Albrecht von Wurmberger Verwaltungsseite aus sehr positiv beurteilt wird, wurde vorgeschlagen, auch in Wurmberg die interkommunale Zusammenarbeit zur Beschäftigung eines gemeinsamen Vollzugsbediensteten für Mönsheim, Wurmberg und Heimsheim ohne Befristung bei ansonsten gleich bleibenden Rahmenbedingungen fortzusetzen.

Bürgermeister Teply ergänzte, dass zusätzlich die Vereinbarung über die Organleihe neu ausgearbeitet werden müsse, da diese am 31.12.2017 ende. Dabei müssen zwingend auch Kündigungsrechte für die jeweiligen Mitgliedsgemeinden eingearbeitet werden.

Der Gemeinderat sprach sich nach ausführlicher, teils auch kontrovers geführter Diskussion mit acht Ja-Stimmen bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung dafür aus, die interkommunale Zusammenarbeit zur Beschäftigung eines gemeinsamen Vollzugsbediensteten für den Zuständigkeitsbereich der Stadt Heimsheim sowie der Gemeinden Mönsheim und Wurmberg ab 01.01.2018 ohne Befristung bei ansonsten gleich bleibenden Rahmenbedingungen fortzusetzen (Voraussetzung: Die Gemeinde Mönsheim trifft im Juni ebenfalls einen positiven Beschluss in dieser Sache).

Zudem ist in der neu zu fassenden Vereinbarung über die Organleihe (derzeitige Fassung endet am 31.12.2017) eine Regelung aufzunehmen, welche ein eventuelles Ausscheiden einer Gemeinde regelt.

Sollte sich die Gemeinde Mönsheim gegen eine Fortführung der Stelle des Vollzugsbediensteten aussprechen, muss die Angelegenheit auch im Wurmberger Gemeinderat nochmals neu beraten werden.

 

Kindertagesbetreuung

a) Bedarfserhebung für das Kindergartenjahr 2017/2018

Aktueller Überblick über die Belegungszahlen:
Bei der diesjährigen Bedarfserhebung für das Kindergartenjahr 2017/2018 wurden alle Eltern/Alleinerziehende mit Kindern, die zwischen dem 01.09.2011 und heute (Stand: Dezember 2016) geboren wurden, angeschrieben. Von diesen insgesamt 205 hier wohnhaften Kindern besuchen rund 64 % (131 Kinder) unsere beiden Kindergärten, 91 davon die Einrichtung in Wurmberg, 40 Kinder nehmen das Angebot in Neubärental wahr. Die einzelnen Gruppen setzen sich aktuell wie folgt zusammen:

- Kita Wurmberg:
2 Halbtagsgruppen, 1 Ganztagsgruppe (zeitgemischt mit verlängerter Öffnungszeit/Halbtagsgruppe) und 1 altersgemischte Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit mit zusammen 82 Kindern (Ü3), 1 Krippengruppe mit aktuell 9 Kindern

- Kita Neubärental:
1 Regelgruppe mit zusammen 25 Kindern (Ü3) und 1 Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten mit insgesamt 15 Kindern (5 U3-Kinder und 10 Ü3-Kinder)

Elternumfrage 2016/2017:
Die alljährliche Fragebogenaktion bei der Elternschaft soll dazu dienen, Fakten und Meinungen zu den verschiedenen Betreuungsangeboten und Öffnungszeiten zu erfragen. Die Umfrage wurde vor zwei Jahren aufgrund der Umstrukturierungen in der Kita Wurmberg komplett neu aufgebaut und den neuen Gegebenheiten angepasst. Das Ergebnis soll zur besseren Planung und Steuerung eines bedarfsgerechten Angebots vor Ort beitragen.

Beteiligung:
An der diesjährigen Bedarfserhebungsumfrage beteiligten sich 108 Eltern bzw. Alleinerziehende (knapp 53 %); im vergangenen Jahr lag die Resonanz noch bei knapp unter 40%.

Die Ergebnisse im Detail:
Hauptamtsleiter Patrick Hofstetter ging in einer Powerpoint-Präsentation auf die Einzelheiten der Befragungsergebnisse ein und stellte sie dem Gemeinderat detailliert vor.

Grundsätzliches Resümee zur diesjährigen Erhebung:

  1. Die Umfrage bei der Elternschaft hat verdeutlicht, dass sich die Einführung der Halbtagsgruppen in Wurmberg bewährt hat; mehr als die Hälfte der rückmeldenden Eltern im Ü3-Bereich im Ortsteil Wurmberg wünschen auch in diesem Jahr eine Betreuung in einer Halbtagsgruppe.
  2. Aktuell haben rd. 17% der rückmeldenden Ü3-Eltern (= 9 Kinder) Interesse an einer Betreuung in einer Ganztagesgruppe mit durchgängiger Betreuung (GT) in Wurmberg.
  3. Nach wie vor wird in beiden Ortsteilen die „Verlängerte Öffnungszeit“ (VÖ) genutzt (kaum Änderungswünsche bei den Öffnungszeiten).
  4. Im Ortsteil Neubärental zielt der Elternwunsch im Ü3-Bereich eindeutig in Richtung der Beibehaltung der bereits vorhandenen Regelgruppe ab (statt der Einführung einer Halbtagsgruppe).
  5. Im U3-Bereich liegt der Betreuungsbedarf in Wurmberg bei 10 Kindern (kn. 40% der rückmeldenden Eltern), in Neubärental bei 7 Kindern (Hälfte der Rückmelder).
  6. Die Einführung einer Betreuten Spielgruppe in Wurmberg als Ergänzung zu der bereits bestehenden Krippengruppe mit VÖ ist aktuell mangels Interesse keine Option.

Die Ergebnisse der Bedarfserhebung zur Kindertagesbetreuung in Wurmberg und Neubärental wurden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

b) Örtliche Bedarfsplanung

Allgemeines:
Gemäß den Vorgaben des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) ist es Aufgabe der Gemeinden, die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege wahrzunehmen. Sie haben darauf hinzuwirken, dass für alle Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt ein Kindergartenplatz oder ein Platz in einer Tageseinrichtung mit altersgemischten Gruppen zur Verfügung steht. Ferner haben sie darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen oder ergänzend Förderung in Kindertagespflege zur Verfügung steht.

Die Gemeinden haben ferner darauf hinzuwirken, dass für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres für deren frühkindliche Förderung ein Platz in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege zur Verfügung steht.

Durch die Einführung des Gesetzes zur Förderung von Kindern unter 3 Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiföG) wird ab dem Jahr 2013 ein Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder bei Kindertageseltern für alle Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres eingeräumt. Im Bundesgebiet ist eine Versorgungsquote von rund 35 % bereitzuhalten. Die Bedarfsplanung obliegt den Kommunen.

Derzeitiger Stand:
In Wurmberg steht für alle Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt ein Kindergartenplatz zur Verfügung.

Auch für Kinder unter drei Jahren sind genügend Betreuungsplätze in den beiden KITAs vorhanden.

Dank der Vereinbarung der Gemeinde Wurmberg mit dem Tagesmütter Enztal e.V. können zusätzlich auch noch Betreuungsplätze bei Tagespflegepersonen in Anspruch genommen werden.

Der Erhebungsbogen des Landratsamtes Enzkreis lag dem Gemeinderat vollinhaltlich vor.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Bedarfsplanung für das Jahr 2017 und beauftragte die Verwaltung zur Vorlage beim Landratsamt Enzkreis – Jugendamt - als örtlichem Träger der Jugendhilfe.

 

Gemeinschaftlicher Jagdbezirk Wurmberg und Eigenjagdbezirk der Gemeinde Wurmberg

- Abschluss eines Jagdpachtvertrags ab 01. April 2017

Die Gemeindeverwaltung hat den durch den Gemeinderat am 15.12.2016 gebilligten Entwurf des neuen Jagdpachtvertrags, der auf der Grundlage des Vertragsmusters des Gemeindetags Baden-Württemberg und in Abstimmung mit der Forstverwaltung erstellt wurde, mit den an der Neuvergabe der Jagdpacht interessierten Bewerbern sowie Revierförster Rolf Müller am 16.02.2017 im Rathaus gemeinsam besprochen.

Hauptknackpunkt bei den Verhandlungen war die Forderung der Jagdpächter nach einer finanziellen Obergrenze beim Wildschadensersatz. Nach dem offiziellen Muster des Jagdpachtvertrags vom Gemeindetag Baden-Württemberg sind normalerweise die Jagdpächter dazu verpflichtet, für den innerhalb ihres Jagdbezirks entstehenden Wildschaden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vollen Ersatz zu leisten. Diese Regelung ist für die Pächter natürlich mit einem gewissen unkalkulierbaren Risiko verbunden. Im bisherigen Jagdpachtvertrag war eine finanzielle Obergrenze festgelegt.

Problematisch bei einer finanziellen Obergrenze ist jedoch, dass im Falle eines größeren Wildschadens der Großteil der Kosten auf sämtliche Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Wurmberg umgelegt und von diesen auch direkt eingefordert werden müsste, was in der Realität weder von der Gemeindeverwaltung noch von den Jagdpächtern geleistet werden könnte.

Daher hat sich die Verwaltung gemeinsam mit den Pächtern darauf verständigt, ein Sonderkündigungsrecht in den Jagdpachtvertrag mitaufzunehmen, durch welches die Jagdpächter im Falle eines größeren Wildschadens (Überschreitung des doppelten jährlichen Pachtpreises) den Vertrag in der Folge kündigen können.

Zielsetzung muss jedoch sein, nach einem solchen Wildschadensereignis zunächst über ein Gespräch eine Einigung zu erzielen. Sollte dies scheitern, kann von den Pächtern das Sonderkündigungsrecht ausgeübt werden.

Ein erstes Gesprächsgebot soll auch schon bei einem Wildschaden in einfacher Höhe des jährlichen Pachtpreises Anwendung finden.

Weitere Vertragsanpassungen betreffen den Umgang mit vorhandenen Jagdeinrichtungen nach Pachtende und das Betretungsrecht in Jagdausrüstung für den zuständigen Revierförster.

Die vorgenommenen Änderungen wurden im Jagdpachtvertrag, der dem Gemeinderat vollinhaltlich vorlag, entsprechend markiert.

Die in der ursprünglichen Fassung des Jagdpachtvertrags noch vorhandenen Paragrafen hinsichtlich einer Preisgleitklausel und der zu verwendenden Munition wurden gestrichen. Auf die Festlegung einer Preisgleitklausel kann aufgrund der überschaubaren Vertragslaufzeit von 6 Jahren verzichtet werden. Bei der zu verwendenden Munition ist bereits gesetzlich festgelegt, dass aktuell keine bleihaltigen Projektile eingesetzt werden dürfen.

Da die an der Neuvergabe der Jagdpacht interessierten Bewerber mit den sonstigen Vertragsinhalten einverstanden sind und auch das Kreisjagdamt keine Einwände gegen diese Vorgehensweise geäußert hat, beschloss der Gemeinderat einstimmig den Abschluss des Jagdpachtvertrags für den gemeinschaftlichen Jagdbezirk Wurmberg als auch den Eigenjagdbezirk der Gemeinde Wurmberg ab 01.04.2017 wie in der Sitzung erläutert.

 

Baugesuch

Der Gemeinderat erteilte dem Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für den Nachtrag zum Baugesuch „Neubau einer Lagerhalle“ auf den Grundstücken Flst.Nrn. 5894/7 und 5894/21, Dachsteinstraße 27, sowie der notwendigen Befreiung einstimmig das Einvernehmen.

 

Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 23. Februar 2017

In der nichtöffentlichen Sitzung am 23.02.2017 hat der Gemeinderat folgenden Beschluss gefasst, der gemäß § 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) bekanntzugeben:

  • Zustimmung zum Abschluss städtebaulicher Verträge mit der STEG Stadtentwicklung, Stuttgart, zur Entwicklung neuer Wohnbaugebiete

 

Verschiedenes

Hinweise aus dem Gemeinderat:

  • Gemeinderat Felix Beigel (FWV) erkundigte sich, bis wann die Absenkungen der Schachtdeckel in der Uhlandstraße behoben werden.
    Bürgermeister Teply führte aus, dass die Arbeiten in den Osterferien durchgeführt werden sollen.
    Kämmerer Gerhard Grössle ergänzte, dass allerdings nur die Schachtdeckel der Gemeinde angegangen werden, nicht die Schachtdeckel der Gasleitung der SWP.
  • Gemeinderat Hartmut Weeber (CDU) sprach zwei Punkte an, auf die er aus der Bevölkerung hingewiesen worden sei und die nicht in Vergessenheit geraten sollten: den Bau einer befestigten Feldwegeverbindung zwischen der Münzenfeldstraße und den Einkaufsmärkten sowie die Absenkung des Hochbords an der gemeinsamen Einfahrt der beiden Einkaufsmärkte. Durch die Absenkung würde man auch Müttern mit Kinderwagen oder älteren Menschen mit Rollator einen weniger steilen, fußläufigen Zugang zu den Märkten ermöglichen als über die bereits vorhandene Staffel.
  • Gemeinderätin Ulrike Althaus (CDU) teilte mit, dass derzeit viele Kinder mit Inlinern und Fahrräder auf der Robert-Britsch-Straße unterwegs seien und bat darum, im Amtsblatt einen Artikel zu veröffentlichen, in welchem an die Einhaltung der 30 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung erinnert werde.
  • Gemeinderat Klaus Dihlmann (CDU) möchte wissen, bis wann der im Haushalt eingeplante neue Metallzaun beim Kinderspielplatz in der Glasbronnenstraße installiert werde.
    Der Bürgermeister sagte zu, bei Bauhofleiter Stefan Lipps nachzufragen, bis wann der Zaun installiert werden könne.
  • Danach wiesen die Gemeinderäte Thomas Meeh (CDU), Karlheinz Binder (FWV) und Erwin Heger (NWV) auf diverse Straßenschäden, verursacht durch die Frostperiode während der Wintermonate, hin (u.a. auf Höhe der Klosterwaldstraße 19, Karl-Friesinger-Straße 47, am Abzweig der Klosterwaldstraße in die Schießmauerstraße sowie in der Hüttenäckerstraße nahe der Kreuzung zur Wurmberger Straße).
    In diesem Zusammenhang informierte Kämmerer Gerhard Grössle das Gremium darüber, dass die bereits festgestellten Straßenschäden im Fichtenweg in Neubärental nicht so einfach geflickt werden könnten. Dort müsse man über eine größere Sanierungsmaßnahme nachdenken, die unter Umständen auch im Zusammenhang mit den bevorstehenden Erschließungsarbeiten für das Gewerbegebiet „Dachstein-Erweiterung“ durch die Firma Morof erfolgen könnte.

 

Fragezeit der Zuhörer

Ein Bürger aus Wurmberg übergab Bürgermeister Teply einige historische Fotos, die er der Gemeinde als Spende überlassen wolle, wofür sich Bürgermeister Teply herzlich bei dem Bürger bedankte.