Wer möchte (Jugend-)Schöffin/Schöffe werden?

Für die Schöffenwahl werden interessierte Bürgerinnen und Bürger gesucht

Die Amtszeit der für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 gewählten (Jugend-) Schöffinnen/Schöffen endet am 31.12.2023.

Bürgerinnen und Bürger, die für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 Interesse an der Ausübung des Schöffen-/Jugendschöffenamtes haben, bitten wir, die beigefügte Bewerbung ausgefüllt und unterschrieben bis zum 06.04.2023 bei der Gemeindeverwaltung Wurmberg, Uhlandstr. 15, 75449 Wurmberg, einzureichen.

Nach § 31 Satz 2 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz) dürfen nur Deutsche i. S. des Art. 116 des Grundgesetzes in die Vorschlagsliste aufgenommen werden. Personen, die nach § 32 GVG zum Amt eines Schöffen unfähig sind oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht zum Amt eines Schöffen berufen werden sollen, sind nicht in die Vorschlagsliste aufzunehmen (Voraussetzungen u.a.: Wohnsitz in Wurmberg, am 01.01.2024 Vollendung des 25., aber nicht des 70. Lebensjahres, gesundheitliche Eignung zum Amt, ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache etc.).

Bei eventuellen Rückfragen steht Ihnen Hauptamtsleiter Patrick Hofstetter unter der Rufnummer 07044/9449-20 zur Verfügung.

Ihre Gemeindeverwaltung