Meldung nach einem Aufenthalt in einem Risikogebiet
Bei einer Einreise aus einem Corona Risikogebiet muss nach der Corona-Verordnung “Einreise Quarantäne” eine Meldung an die Ortspolizeibehörde erfolgen.
Bei einer Einreise aus einem Corona Risikogebiet muss nach der Corona-Verordnung “Einreise Quarantäne” eine Meldung an die Ortspolizeibehörde erfolgen.